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Vorbemerkung Im Januar 1997 trat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) an den Wissenschaftsrat mit der Bitte heran, eine Stellungnahme zu den Perspektiven des Ausbaus des Faches Allgemeinmedizin im Rahmen der medizinischen Ausbildung zu erarbeiten. Anlaß der Bitte ist eine Entschließung der Gesundheitsministerkonferenz, in der die Einrichtung von Professuren für Allgemeinmedizin gefordert wird.1) Zur Vorbereitung der Stellungnahme hat der Ausschuß Medizin eine Sachstandserhebung bei den Medizinischen Fakultäten sowie ein Rundgespräch mit Experten der Allgemeinmedizin durchgeführt. Ihnen sowie den Beteiligten der Medizinischen Fakultäten ist der Wissenschaftsrat zu besonderem Dank verpflichtet. Die Stellungnahme wurde am 22. Januar 1999 verabschiedet. A. Ausgangslage A. I. Entwicklung der Allgemeinmedizin in Lehre und Weiterbildung I. 1. Historische und heutige Aufgabe der Allgemeinmedizin Bis ins 19. Jahrhundert hinein war die Ärzteschaft inhomogen, segmentiert hinsichtlich ihrer Herkunft, Vor- und Ausbildung, ihres Status und bezüglich des Zugangs zu den unterschiedlichen Klientengruppen. Die relativ kleine Zahl akademisch ausgebildeter Ärzte, Vorläufer des heutigen Arztes, bildete lediglich eine Gruppe neben den Chirurgen, Wundärzten, Barbieren, Hebammen und nicht zuletzt den Laienheilern. Die soziale Distanz zwischen Arzt und breiten Bevölkerungskreisen wie auch die mangelnde Fähigkeit dieser Kreise, die Kosten für eine ärztliche Behandlung tragen zu können, führte dazu, daß die Landbevölkerung und die unteren Schichten auf die nicht akademisch geschulten Tätigen in der Medizin zurückgriffen. 1883 wurde mit dem Krankenversicherungsgesetz die Grundlage für die umfassende ärztliche Betreuung der gesamten Bevölkerung in Deutschland geschaffen. Damit wurde die Kassenpraxis zur wirtschaftlichen Grundlage der Berufsausübung des Arztes. Seit dieser Zeit gibt es den praktischen Arzt, der sowohl in allen Bereichen der Medizin tätig ist, als auch Angehörige aller Schichten betreut und so den Auftrag des Gesetzgebers erfüllt, die ärztliche Basisversorgung sicherzustellen. Seit ungefähr Mitte des 19. Jahrhunderts setzte die erfolgreiche Entwicklung der Medizin im Rahmen des naturwissenschaftlichen Paradigmas ein, die eine tiefgreifende Veränderung der medizinischen Praxis und der medizinischen Forschung bewirkt hat. Es entwickelte sich ein "neuer Krankheitsbegriff, der mit den Adjektiven 'somatisch' und 'lokalistisch"' beschrieben werden kann.2) Bezogen auf die medizinische Praxis ging von dem neuen Verständnis eine massive Kritik an der medizinischen Tätigkeit aus, die den Rückgriff auf die subjektive Wahrnehmung, die individuelle Erfahrung des Arztes und seine spezifische Interaktionsweise mit dem Patienten als vorwissenschaftlich abqualifizierte. Die "Forderung nach Objektivität war Ausdruck des neuen Verständnisses von Medizin, das der Wissenschaft den Primat vor dem Handeln einräumte".3) Hinsichtlich der medizinischen Forschung hatte die unbestritten erfolgreiche Entwicklung innerhalb des naturwissenschaftlichen Paradigmas zur Folge, daß der Forschungsprozeß außer von Medizinern durch die Klinische Forschung auch von Naturwissenschaftlern getragen wurde und wird. Hinzu kommt, daß Krankheiten immer mehr Ausgangspunkt von Grundlagenforschung werden. Ansätze zu einer interdisziplinären Zusammenarbeit, auch mit anderen als naturwissenschaftlichen Fächern, haben zu Erkenntnissen über hochkomplexe Wirkungszusammenhänge geführt. Gleichwohl gibt es Tendenzen, daß die medizinische Grundlagenforschung keine unmittelbaren Bezüge zum ärztlichen Handeln besitzt. Diese Entwicklungen und nicht zuletzt die allgemeine Spezialisierung haben dazu geführt, daß eine Gesamtübersicht über das medizinische Wissen und seine Anwendung in der Ausbildung vielfach lediglich als Addition von Spezialwissen erzeugt wird und die Anleitung zum ärztlichen Handeln zunehmend in den Hintergrund tritt. Dabei ist der Ansatz der meisten Spezialdisziplinen 4) organ- bzw. organsystembezogen. Die tiefgreifenden Veränderungen innerhalb der medizinischen Forschung und Praxis treffen in den modernen lndustrienationen auf Veränderungen des Morbiditätsspektrums, die in der Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung, der Zunahme von Umwelteinflüssen, der Veränderung von Lebensstilen mit zum Teil gesundheitsschädigendem Verhalten, aber auch in den beruflichen Anforderungen begründet sind (vgl. auch B.I.). Die an dieser Stelle nur angedeuteten Veränderungen, der Fortschritt der Medizin innerhalb des naturwissenschaftlich-technischen Paradigmas mit der damit einhergehenden Spezialisierung und die Veränderung des Morbiditätsspektrums haben zu einer Problematisierung der medizinischen Praxis und Ausbildung einerseits und zu einer Neubesinnung hinsichtlich Umfang und Bedeutung der allgemeinärztlichen Aufgabe andererseits beigetragen. In den 70er Jahren entwickelte sich in Deutschland ein neues Selbstverständnis der Allgemeinmedizin, die sich heute als ein eigenes Fachgebiet versteht. Es ist "durch den Grundversorgungsauftrag situativer, medizinisch kurativer wie ökonomischer Aufgaben in der Primärmedizin" 5) charakterisiert. Ähnlich den Definitionen im englischsprachigen Ausland 6) und derjenigen der WH0 7) wird dabei die Allgemeinmedizin definiert als die "lebensbegleitende hausärztliche Betreuung von Menschen jeden Alters bei jeder Art der Gesundheitsstörung, unter Berücksichtigung der biologischen, psychischen und sozialen Dimensionen ihrer gesundheitlichen Leiden, Probleme oder Gefährdungen und die medizinische Kompetenz zur Entscheidung über das Hinzuziehen anderer Ärzte und Angehöriger von Fachberufen im Gesundheitswesen. Sie umfaßt die patientenzentrierte Integration der medizinischen, psychischen und sozialen Hilfen im Krankheitsfall, auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit".8) Bezogen auf dieses Verständnis der Allgemeinmedizin lassen sich heute fünf Funktionen allgemeinärztlicher Tätigkeit unterscheiden: 9) 1 . Primärärztliche Funktion: Darunter ist die ärztliche Basisversorgung (primary medical care) einschließlich der Notfallversorgung und der Identifizierung gefährlicher Krankheitszustände zu verstehen. 2. Haus- und familienärztliche Funktion: Dies bedeutet die langzeitige ärztliche Betreuung von Patienten, unabhängig von Alter und Geschlecht, im jeweiligen häuslichen und sozialen Umfeld. Damit ist auch die Bereitschaft zum Hausbesuch verbunden und die Kenntnis sowie die Einbeziehung der Familie als diagnostisches und therapeutisches Umfeld. 3. Soziale Integrationsfunktion: Bei der Behandlung und der Vertretung des gesundheitlichen Interesses des Patienten sollen alle rechtlichen und sozialen Hilfen sowie Fürsorgemaßnahmen vom Allgemeinarzt berücksichtigt werden. 4. Gesundheitsbildungsfunktion: Sie umfaßt die Gesundheitsberatung und Gesundheitserziehung einschließlich Prophylaxe- und Rehabilitationsmaßnahmen. 5. Koordinationsfunktion: Zur Aufgabe des Allgemeinarztes gehört gleichermaßen die Zusammenarbeit mit den verschiedenen anderen Fachdisziplinen der Medizin oder anderen Versorgungseinrichtungen, vor allem bei multimorbiden und chronisch kranken Patienten. Dazu zählt auch eine umfassende Beratung und Information des Patienten über diagnostische und therapeutische Möglichkeiten. I.2. Entwicklung der Allgemeinmedizin zum eigenständigen Lehrfach Die zunehmend naturwissenschaftlich-technische Orientierung der Medizin, ihre fortschreitende Spezialisierung in einzelne Fachgebiete, die fehlende Anleitung zu ärztlichem Handeln und die mangelnde Wertschätzung der Primärmedizin führten in vielen Ländern zu einem relativen Rückgang der Zahl der Hausärzte zugunsten der Fachärzte. In den USA ließ sich zwischen den Jahren 1982 bis 1993 ein deutlicher Rückgang des Interesses gerade approbierter Ärzte an einer allgemeinmedizinischen Tätigkeit feststellen 10), was unter anderem auch in der Einkommensverteilung begründet war. So hatte 1993 ein niedergelassener Kardiologe in den USA ein Einkommen von durchschnittlich 441.000 US-Dollar, während der allgemein-ärztlich tätige Internist durchschnittlich 112.000 US-Dollar verdiente.11) Auch in Deutschland sank der prozentuale Anteil der Allgemein-/Praktischen Ärzte 12). Ein leichter Rückgang des Anteils an Allgemeinärzten ist auch bei den niedergelassenen Ärzten zu verzeichnen. Jedoch ist die Zahl der berufstätigen Ärzte insgesamt im Laufe der vergangenen 25 Jahre um fast das Dreifache (von 99.440 im Jahr 1970 auf 279.335 Ärzte im Jahr 1996), diejenige der Allgemein-/Praktischen Ärzte um rund 70 % (1970: 25.539, 1996: 43.380) angestiegen. Damit hat sich die Versorgung der Bevölkerung sowohl bezüglich der Ärzte insgesamt 13) als auch bezüglich der Allgemeinärzte 14) verbessert. Das 1974 bestehende Verhältnis von 49 % Fachgebietsärzten zu 51 % Allgemeinärzten veränderte sich bis Ende der 80er Jahre in der Weise, daß 1989 42 % aller an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte Allgemeinärzte waren. Mit der Vereinigung Deutschlands stieg der Anteil zunächst auf leicht 43,1 % (1990), um dann kontinuierlich auf 39,8 % zurückzugehen (vgl. Tabelle 1 und Übersicht 2 im Anhang). In vielen anderen europäischen Ländern hingegen besteht in der Regel ein Verhältnis von 60 % Allgemein-/Praktischen Ärzten zu 40 % in der Praxis tätigen Fachärzten. Bereits seit den 30er und 40er Jahren dieses Jahrhunderts läßt sich ein allgemeines Unbehagen über den international beobachteten Rückgang des Anteils der Allgemein-/Praktischen Ärzte feststellen. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, gründeten Praktiker 1947 in den Vereinigten Staaten die "Minnesota Academy of General Practice", der in den folgenden Jahren vergleichbare Interessensvertretungen in Kanada, England, der Schweiz und den Niederlanden folgten. In Deutschland entstand 1967 die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM). Im gleichen Jahr wurde auf europäischer Ebene die "Europäische Vereinigung der praktischen Ärzte" (Union Européenne des Médecins Omnipraticiens (UEMO)) gegründet. Weltweit gesehen faßt mittlerweile die 'World Organisation of National Colleges, Academies and Academic Assaciations of General Practitioners/Famiiy Physicians (WONCA)" die unterschiedlichen nationalen Gesellschaften zusammen.15) Auch der Deutsche Ärztetag kritisiert den oben beschriebenen Rückgang. Er forderte 1972 erstmals die Integration der Allgemeinmedizin in Lehre und Forschung durch die Schaffung von Lehrstühlen und Instituten 16), wobei. diese mit praktischen Ärzten besetzt bzw. von diesen geleitet werden sollten. Spätere Ärztetage (1981, 1982) wiederholten bzw. paraphrasierten diese Forderung; zuletzt 1997.17) Während in vielen Ländern, vor allem in Großbritannien 18), in den USA19), Kanada, Australien, Israel und in den Niederlanden, das Fach Allgemeinmedizin an den Universitäten institutionalisiert wurde, ist die Integration der Allgemeinmedizin in die Medizinischen Fakultäten in Deutschland nicht in gleicher Weise gelungen. 1976/77 wurde in Freiburg der erste Lehrauftrag für Allgemeinmedizin erteilt; die Einrichtung eines ersten Lehrstuhls für Allgemeinmedizin folgte 1976 in Hannover. 20) Seit 1978 ist der Kursus für Allgemeinmedizin eine scheinpflichtige Lehrveranstaltung und ein schriftliches Prüfungsfach an allen deutschen Hochschulen für Studierende in den klinischen Semestern. 1988 wurde Allgemeinmedizin als mündliches Prüfungsfach im zweiten und dritten Teil des Staatsexamens eingeführt.21) Im Rahmen der Reform der Approbationsordnung für Ärzte wird eine verstärkte Ausbildung der Studierenden in allgemeinmedizinischen und koordinierenden Kompetenzen diskutiert. Ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium wird darin gesehen, Allgemeinmedizin als Wahlfach im praktischen Jahr zu absolvieren, unter anderem, um in dieser Weise das Interesse an der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf seiten der Studierenden zu wecken.22) Darüber hinaus sollen die Studierenden neben den Blockpraktika in Innerer Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde und Frauenheilkunde ein Blockpraktikum in "Allgemeinmedizin oder mit Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle ein anderes klinisch-praktisches Fach" nachweisen, um zum 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung zugelassen zu werden. 23) Seit 1968 ist in Deutschland eine Weiterbildung zum "Arzt für Allgemeinmedizin" eingeführt, der neben der anderthalbjährigen allgemeinmedizinischen Ausbildung eine Ausbildung in der Inneren Medizin (1 Jahr) und in der Chirurgie (l/2 Jahr) erfährt. 24) In der DDR war die Allgemeinmedizin gleichgestelltes Weiterbildungsgebiet innerhalb der medizinischen Fachgebiete. Dort erfolgte nach fünfjähriger Weiterbildungszeit eine Prüfung zur Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin; eine Regelung, die nach der Wiedervereinigung nicht weiterbestand. Bis Ende des Jahres 1995 bestand die Möglichkeit, sich direkt nach dem Studium ohne Weiterbildung als "Praktischer Arzt" niederzulassen. Seit Dezember 1995 ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Der Deutsche Ärztetag hat im darauffolgenden Jahr im Zusammenhang mit der ausdrücklichen Zuweisung der hausärztlichen Versorgung an den Allgemeinmediziner eine Verlängerung der bisherigen dreijährigen Weiterbildungszeit auf fünf Jahre gefordert; die 1998 verabschiedete Musterweiter-bildungsordnung liegt zur Zeit den Landesärztekammern zur baldigen Umsetzung vor. Es ist anzunehmen, daß der Umsetzung der Weiterbildungsordnung nichts mehr im Wege steht, seit die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juni 1998 das "Initiativprogramm zur Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung" beschlossen hat. 25) Dieses Konzept geht davon aus, daß ein Weiterbildungsbedarf von jährlich 1.500 Ärzten bzw. über einen Zeitraum von fünf Jahren von insgesamt 7.500 Ärzten der Allgemeinmedizin besteht. Im Regelfall sollen drei Jahre der Weiterbildungszeit im Krankenhaus und zwei Jahre in der allgemeinmedizinischen Praxis absolviert werden. Für eine Laufzeit von zwei Jahren (1999/2000) hat sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf eine Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich geeinigt. Während dieser beiden Jahre zahlen die Krankenkassen einen Zuschuß von monatlich 2.000 DM für die Weiterbildungszeit im Krankenhaus. Im ambulanten Bereich beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen überall dort, wo die regionale Kassenärztliche Vereinigung eine Regelung für die Vergütung getroffen hat, mit bis zu maximal 2.000 DM/Monat an der Vergütung von Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin. Auch wenn die Beteiligten darin übereinstimmen, daß eine Anschlußregelung für das lnitiativprogramm gefunden werden muß, ist die Folgefinanzierung nach Ablauf der zwei Jahre noch offen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Bundesärztekammer im August 1998 ein Handlungskonzept zur Umsetzung der neuen Weiterbildungsregelungen im Bereich der Ärztekammern gebilligt. I.3. Derzeitige Situation der Allgemeinmedizin an den Medizinischen Fakultäten bzw. Hochschulen Bis heute ist die allgemeinmedizinische Lehre und Forschung an den Medizinischen Fakultäten und Hochschulklinika in Deutschland nicht flächendeckend etabliert. Nur an 5 von 36 Medizinischen Fakultäten war sie zum Stichtag Juli 1997 durch eine volle C4-Professur mit in der Regel kleinen Abteilungen vertreten (Göttingen, Düsseldorf, Hannover, Frankfurt, FU Berlin). In Berlin wird sie in Zukunft allerdings entfallen. 26) An der Medizinischen Fakultät in Ulm ist sie in Form einer halben C4-Stelle institutionalisiert. An der RWTH Aachen wird der Lehrbereich Allgemeinmedizin durch Mittel aus einer C4-Professur über einen Werkvertrag finanziert. Allgemeinmedizinische Einheiten, deren Leitung mit einer A 14- bzw. BAT IIa-analogen Stelle ausgewiesen ist, existieren an den Universitäten Heidelberg und Witten-Herdecke. Ansonsten wird dieses Lehrgebiet durch C3-Professuren ohne eigenständigen Bereich (Marburg, Charité in Berlin (befristet und geteilt), Tübingen (mit Werkvertrag)), eine außerplanmäßige Professur (LMU München), Honorarprofessuren (Heidelberg (11), Essen (2), Mainz (2), Aachen, Bonn, Köln, Mannheim (je eine)) und Lehraufträge abgedeckt. Die Zahl der Lehr-aufträge variiert von 20 (Hannover) bis zu einem (Greifswald, Erlangen-Nürnberg, Essen, Dresden). Einen Überblick bieten Tabelle 3 und Übersicht 4 im Anhang. Auch die Zahl der mit den jeweiligen Medizinischen Fakultäten kooperierenden Lehrpraxen variiert sehr stark und reicht von 190 Praxen (Bochum) bis zur fehlenden Zusammenarbeit mit Praxen des Umfeldes an zahlreichen Standorten. In der Regel kooperieren 20-40 niedergelassene Allgemeinärzte mit einer Medizinischen Fakultät (näheres vgl. Tabelle 5 und Übersicht 6 im Anhang). An wenigen Orten sind bereits Formen der institutionellen Verankerung der Allgemeinmedizin erprobt worden; die im folgenden mit wenigen Hinweisen skizziert werden sollen.
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Anmerkungen: 1) Die Entschließung der Gesundheitsministerkonferenz vom 24.05.1995 enthält die Feststellung: "Jede medizinische Fakultät sollte einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin (besetzt durch praktizierende Allgemeinmediziner) haben" (Nr. 3 der Entschließung). zurück 2) Arbeitskreis Medizinerausbildung der Robert-Bosch-Stiftung - Murrhardter Kreis: Das Arztbild der Zukunft. Analysen künftiger Anforderungen an den Arzt. Konsequenzen für die Ausbildung und Wege zu ihrer Reform, Gedingen 1995, S. 41. zurück 3) a.a. O., S. 41. zurück 4) Mit Ausnahme insbesondere der Pädiatrie. zurück 5) Waltraut Kruse: Entwicklungen und Grundlagen der Allgemeinmedizin, in: VV. Kruse/G. Schettler (Hrsg.): Allgemeinmedizin, Berlin, New York 1995, S. 6. zurück 6) The Family Physician provides continuing, comprehensive health maintainance and medical care to the entire family regardless of sex, age or type of problem. Family Practice is the speciality in breadth which integrates the biological, clinical and behavioral sciences. lt encompasses each organ system and every disease entity. - Vgl. Robert B. Taylor (Ed.), Family Medicine, 4th Edition, New York etc. 1994, S. 2. - Robert E. Rakel, Textbook of Family Practice, 5th Edition, Philadelphia 1995, S. 4. zurück 7) Die WHO definiert Allgemeinmedizin (Primary Health Care) als die alle Arten von Beschwerden und gesundheitsbezogenen Problemen umfassende, eher personen- als krankheitsbezogene kurative und rehabilitierende Betreuung, unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialem Stand etc. der Patienten. - World Health Organization - Regional Office for Europe, A Charter for General Practice/Family Medicine in Europe. zurück 8) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 24, 13. Juni 1997. A-1658. zurück 9) Vgl. hierzu Kruse, a.a.0.. S. 12 ff. zurück 10) Während sich in den USA 1982 noch 36,1 % der gerade approbierten Ärzte den Bereich 'Primary Care medicine' als Berufsziel (General Internal Medicine: 14,4%: Family Practice: 15,5%; General Pediatrics: 6,2%) vorstellten, strebten 1993 lediglich noch 14,6% der gerade approbierten Ärzte dieses Berufsfeld an (3,2%; 9,0%; 2,4%). Vgl. Sebastian Fetscher. "Primary Care Medicine" in den USA. Allgemeinärzte im Aufwind, in: Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 13, 27. März 1998, C-557. zurück 11) Vgl. Fetscher, 1998, a.a.0. zurück 12) 1970 zählten 25,7 % zu dieser Gruppe; 1996 waren nur noch 1 5,5 % aller Ärzte als Allgemein-/Praktische Ärzte tätig. zurück 13) 1970: 16,3 Ärzte je 10.000 Einwohner: 1996 34,1 Ärzte je 10.000 Einwohner. zurück 14) 1970: 4,2 Allgemein-/Praktische Ärzte je 10.000 Einwohner; 1996: 5,3 Allgemein-/Praktische Ärzte je 10.000 Einwohner. zurück 15) Ziel dieser Gesellschaften ist es, die Allgemeinmedizin an den Medizinischen Fakultäten zu etablieren und eine allgemeinmedizinische Forschung zu fördern, um den Anspruch auf Eigenständigkeit der Allgemeinmedizin zu rechtfertigen und auszubauen. zurück 16) Entschließung des 75. Deutschen Ärztetages zur Allgemeinmedizin, Westerland, Mai 1972. Hier zitiert nach: Deutsches Ärzteblatt, Heft 26, Juni 1972, S. 1830. zurück 17) Bundesärztekammer, Entschließungen des 100. Deutschen Ärztetages in Eisenach, Mai 1997, III. Reform des Medizinstudiums. zurück 18) In Großbritannien hatten sich bereits 1981 an 28 Medizinischen Hochschulen 18 vollständige Abteilungen für Allgemeinmedizin etabliert mit 11 Professoren, 2 Extraordinarien, 30 Senior-Dozenten und 11 Dozenten, insgesamt also 54 hauptamtlichen Lehrern der Allgemeinmedizin. An den übrigen Hochschulen existierten Unterabteilungen der Allgemeinmedizin, z. B. in der sozial-medizinischen Abteilung. Vgl. Heike Brüning: Allgemeinmedizinische Forschung in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main, 1987, S. 15. zurück 19) Auch in den USA sollen die Departments für Innere Medizin an den Universitätsklinika umstrukturiert werden, um vermehrt "Division for General Internal Medicine" (GIM) schaffen zu können. Nachdem in den USA 1975 die erste allgemeininternistische Abteilung gegründet wurde, verfügen 1997 bereits 90% der Universitätsklinika über allgemeinmedizinisch orientierte Abteilungen. Vgl. Fetscher, a.a.O., C-557. zurück 20) Die ersten Lehrstühle für Allgemeinmedizin in Hannover, später auch Göttingen und Frankfurt wurden zu Beginn durch die Kassenärztliche Vereinigung mitfinanziert ("Anschubförderung"). zurück 21) Vgl. Waltraut Kruse: a.a.O., S. 5f. Nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung von 14. Juli 1987, geändert durch Art. 47 G vom 20. Dezember 1989. wird die Allgemeinmedizin im zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geprüft. zurück 22) Vgl. § 3 des Referentenentwurfes der Approbationsordnung für Ärzte, Drs. 1040/97 vom 19.12.97, S. 7 ff Der Entwurf sieht vor, daß neben den Ausbildungsabschnitten in der Inneren Medizin und der Chirurgie ein Ausbildungsabschnitt "in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, nicht in den Nrn. 1 (Innere Medizin) und 2 (Chirurgie) genannten, klinisch, praktischen Fachgebiete" (S. 8) geleistet werden soll. zurück 23) § 27 des Referentenentwurfes der Approbationsordnung für Ärzte, Drs. 1040/97 vom 19.12.97, S. 33 ff., hier S. 36. zurück 24) Vgl. (Muster)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nach den Beschlüssen des 95. Deutschen Ärztetages 1992 in Köln, S. 12 ff. zurück 25) Vgl. "Initiativprogramm zur Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung", das unter Beibehaltung des Wortlautes vom Stand am 23.4.1998 von der GMK am 14.05.1998 verabschiedet wurde. zurück 26) Mit Beschluß des Kuratoriums der Freien Universität Berlin vom November 1995 wurde der Allgemeinmedizin der Abteilungsstatus entzogen, so daß sie nach Ausscheiden des derzeitigen Lehrstuhlinhabers als Funktionsbereich der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik, Psychotherapie und Allgemeinmedizin (WE 25) zugeordnet ist. Diese Klinik hat dann als ganze nur noch eine C4-und eine C3-Stelle zur Verfügung, welche für die Psychosomatik vorgesehen sind. zurück |
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