B. III. Zur Frage der lnstitutionalisierung allgemeinmedizinischer Forschung

III.1. Notwendigkeit allgemeinmedizinischer Forschung

Die medizinische Forschung hat im letzten Jahrhundert große Erfolge zu verzeichnen. Dies wäre ohne eine Spezialisierung auf Fachgebiete und die biomedizinische Erforschung von Wirkungszusammenhängen nicht möglich gewesen. Aufgrund der unbestritten erfolgreichen Konzentration medizinischer Forschung auf den biomedizinischen Bereich haben sich jedoch medizinische Forschung und Praxis teilweise entkoppelt, so daß die Erforschung spezifischer Probleme der medizinischen Praxis in den Hintergrund getreten ist. Daher erscheint an vielen Stellen eine Neuorientierung der medizinischen Forschung und eine Neugewichtung medizinischer Grundlagen- und patientennaher Forschung nach Auffassung des Wissenschaftsrates notwendig. Dazu kann eine weitere Entwicklung und Profilierung der allgemeinmedizinischen Forschung beitragen.

Im Unterschied zur biomedizinischen Grundlagenforschung, die in der Regel auf experimentellen Methoden beruht und meistens unter Laborbedingungen durchgeführt wird, eröffnet die allgemeinmedizinische Forschung die Möglichkeit, Beobachtungen am Patienten unter Alltagsbedingungen vorzunehmen. Durch den Zugang zum gesamten Krankheitsspektrum in der Primärversorgung treten Krankheiten in den Blick, die in der Klinik in der Regel nicht auftauchen, da lediglich 3 % aller Patienten in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Darüber hinaus sollten verstärkt Studien durchgeführt werden, die die Übertragung der Erkenntnisse der klinischen Forschung auf ambulante Patienten der Praxis untersuchen (Umsetzungsforschung). Neben der allgemeinmedizinischen Forschung, deren Fragen sich aus dem Ziel, Probleme der allgemeinmedizinischen Praxis zu lösen (vgl. A.III.), ergeben, können bei einer angemessenen Ausstattung eines allgemeinmedizinischen Forschungsbereichs in Zukunft auch Untersuchungstechniken Anwendung finden, die bislang als spezifisch klinische Techniken gelten. Hierzu zählen z.B. randomisierte, kontrollierte Studien.48) Die Notwendigkeit der flächendeckenden Einbindung der Allgemeinmedizin in den verbindlichen Lehrkanon für Studierende der Humanmedizin bedingt deren institutionelle Verankerung in der Universität sowie ein durchgehend angemessenes Ausstattungsniveau der universitären Allgemeinmedizin im Bereich der Lehre. Die allgemeinmedizinische Forschung muß hingegen nach Auffassung des Wissenschaftsrates vorläufig nicht allerorts in gleichem Maße Ressourcen vorfinden. Vielmehr sollten sich in einem offenen Wettbewerb an unterschiedlichen Standorten in Deutschland allgemeinmedizinische Forschungszentren herausbilden. Diese sollten jedoch im Unterschied zu den bestehenden, in der Regel sehr kleinen Abteilungen an den Universitäten auf eine wesentlich umfangreichere Ausstattung zurückgreifen können. Die Empfehlung, die allgemeinmedizinische Forschung nicht an allen Orten mit gleichgewichtigen Kapazitäten auszustatten, läßt die zuletzt 1996 bekräftigte grundsätzliche Forderung nach Einheit von Forschung und Lehre als Leitidee der Universität 49) gleichwohl unberührt, da diese Grundforderung, wenn auch nicht immer in der Person des Lehrenden, so doch durch die institutionelle Einbettung in die breitgefächerte universitäre Forschung, die auch die erforderliche interdisziplinäre Verknüpfung ermöglicht, gewährleistet ist. Die Entwicklung eines Schwerpunktes Allgemeinmedizin an einer Fakultät hängt mit der innerfakultären Bereitschaft zur Schwerpunktsetzung und Profilbildung der jeweiligen Medizinischen Fakultät und Hochschule zusammen. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Profilbildung strukturell analog zu anderen Schwerpunktbildungen im klinischen Bereich vorzunehmen und die spezifische inhaltliche Ausgestaltung des allgemeinmedizinischen Forschungsschwerpunktes auf das wissenschaftliche Umfeld der Fakultät abzustimmen. Dabei kommt es besonders darauf an, diese Schwerpunkte im Hinblick auf die Einwerbung von Drittmitteln kompetitiv auszustatten.

III.2. Struktur der Allgemeinmedizin als etablierte universitäre Lehr- und Forschungsbereiche

Die Mindestausstattung für einen allgemeinmedizinischen Forschungs- und Lehrbereich sollte neben der C4-/C3-Professur für die Leitungsposition weitere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter umfassen, um den für die allgemeinmedizinische Forschung erforderlichen wissenschaftlichen Nachwuchs heranzubilden.

Aufgrund der Ausrichtung der allgemeinmedizinischen Forschung soll die eine Hälfte der Mitarbeiterstellen mit Allgemeinärzten auf Halbtagsbasis besetzt werden. Diese Mitarbeiter sollten neben ihrer Tätigkeit an der Universität, als deren wesentlicher Bestandteil außer der Lehre und Betreuung der Studierenden die wissenschaftliche Qualifizierung mit dem Ziel einer Habilitation anzusehen ist, in einer allgemeinmedizinischen Kassenpraxis arbeiten. Die Verankerung in der allgemeinmedizinischen Kassenpraxis sollte in Gruppenpraxen realisiert werden, um eine unzumutbare Belastung für den Arzt, bei gleichwohl kontinuierlicher Betreuung der Patienten zu gewährleisten. So können die Mitarbeiter damit umfassende Erfahrungen in der medizinischen Praxis und zugleich Anregungen, Fallbeispiele und Daten für ihre Forschungsarbeiten gewinnen. Ein lediglich über die Forschung ohne Praxisanbindung qualifizierter Nachwuchswissenschaftler liefe Gefahr, sich nicht mehr ausreichend von einem Gesundheits- oder Sozialwissenschaftler unterscheiden. Der Nachwuchswissenschaftler könnte das Fach Allgemeinmedizin dann nicht länger angemessen in Forschung und Lehre vertreten. Es ist davon auszugehen, daß eine ausreichende Zahl von Allgemeinärzten an einer solchen Weiterqualifizierung interessiert ist.50) Die andere Hälfte der wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen sollte je nach fachlicher Ausrichtung des allgemeinmedizinischen Forschungsbereichs sowie aufgrund der notwendigen methodischen Zugänge der jeweils verfolgten allgemeinmedizinischen Forschungsthemen mit Wissenschaftlern anderer Fachrichtungen, z.B. der empirischen Sozialforschung, der Psychologie etc. besetzt werden. Diese Grundausstattung eines allgemeinmedizinischen Forschungs- und Lehrbereichs sollte durch Drittmitteleinwerbungen aufgesteckt werden.

Die allgemeinmedizinische Forschung sollte besonders intensiv die Kooperationsmöglichkeiten, die das universitäre Umfeld bietet, nutzen, indem sie die Zusammenarbeit mit Fächern wie der Epidemiologie, Statistik, Sozialmedizin, Medizinische Psychologie, Gesundheitsökonomie, Soziologie (insbesondere der empirischen Sozialforschung), Arbeitsphysiologie etc. sucht. Kooperationen dieser Art sind zum Teil bereits realisiert. Sie können in die Gründung interdisziplinärer Zentren münden und somit zur Profilbildung der Medizinischen Fakultät oder Hochschule wesentlich beitragen.51) Ein etabliertes Lehrpraxennetz bietet zudem Zugang zu einem Patientenspektrum, das bisher noch nicht systematisch erforscht wird. Vor allem die Erfahrungen aus der Langzeitbetreuung bergen eine Fülle von bisher ungenutzten Daten. Hier bieten sich Anknüpfungspunkte für interdisziplinäre Forschungsprojekte. Die Verankerung in der Universität eröffnet dafür zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten, z.B. mit der Epidemiologie oder Statistik. So wird z.B. in Essen derzeit in Zusammenarbeit mit der Neurologischen Klinik eine multizentrische, doppelblinde, randomisierte Kopfschmerzstudie unter Ausnutzung des Lehrpraxennetzes vorbereitet. Alternative Lösungen zur Aufrechterhaltung des Praxisbezuges, wie z.B. eine Lehrpraxis auf dem Klinikumsgelände zu unterhalten, bergen die Gefahr, nicht länger auf das für die Allgemeinmedizin spezifische breite Patientenspektrum zurückgreifen zu können (vgl. auch B.II.3).

Eine Aufgabe aller wissenschaftlichen Mitarbeiter am universitären Institut sollte neben ihrer wissenschaftlichen Weiterquailfikation darin bestehen, die Durchführung und Koordination von Forschungsprojekten in der allgemeinmedizinischen Praxis zu unterstützen. Denn in der Regel sind Forschungsprojekte in der Praxis, die überwiegend als "Ein-Mann-Betrieb" mit hohem Patientendurchgang organisiert sind, nur mit großen Schwierigkeiten zu realisieren. Auch bei dem Vorliegen eines entsprechenden Interesses seitens des praktizierenden Arztes läßt sich die Forschung nur mit einem relativ hohen organisatorischen Aufwand in die alltägliche Routine integrieren. Das methodische Grundwissen für wissenschaftliches Arbeiten müßte den praktizierenden Arzt zudem erst vermittelt werden.

III.3. Finanzierung der allgemeinmedizinischen Lehr- und Forschungsbereiche

Für die Etablierung der Allgemeinmedizin als Lehr- und Forschungsbereich an den Universitäten ist eine anderen Fächern vergleichbare Ausstattung notwendig, nicht zuletzt, um die Einwerbung von Drittmitteln zu ermöglichen. Neben Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter sollte der Zugriff auf Räume, Sekretariat, Bibliothek und vor allem auf Forschungsflächen gesichert sein. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, den Prozeß der Etablierung der Allgemeinmedizin an ausgewählten Standorten in Form von Schwerpunkten mittels einer Anschubfinanzierung über spezifische Programme gezielt zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird die Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Vorbereitung eines Förderschwerpunktes für die Allgemeinmedizin im Rahmen des Forschungsprogramms "Gesundheitsforschung 2000" ausdrücklich begrüßt.


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Anmerkungen:

48) Vgl. auch Kochen (Forschung in der Allgemeinmedizin, a.a.O., 1998, S. 525), der als Beispiel auf eine Untersuchung der Bronchodilatator-Therapie verweist.zurück

49) Wissenschaftsrat, Thesen zur Forschung in den Hochschulen. In: Wissenschaftsrat, Empfehlungen und Stellungnahmen 1996, Köln 1997, Bd. 1, S. 28 ff. zurück

50) Vgl. Wolfgang Himmel und Michael M. Kochen: Habilitation im Fachgebiet Allgemeinmedizin. Eine Befragung unter Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, Zeitschrift für Allgemeinmedizin, 73 (1997), S. 437-442.zurück

51) Vgl. Wissenschaftsrat: Thesen zur Forschung in den Hochschulen, v.a. These 3 "Profilbildung und internationale Zusammenarbeit der Hochschulforschung". In: Ders.: Empfehlungen und Stellungnahmen 1996, Köln 1997, Bd. 1, S. 7-54, v.a. S. 33 ff.zurück