C. Zusammenfassung

Der Fortschritt der Medizin innerhalb des naturwissenschaftlich-technischen Paradigmas und die damit einhergehende Spezialisierung haben dazu geführt, daß eine Gesamtübersicht über das medizinische Wissen und seine Anwendung in der Ausbildung von Ärzten vielfach lediglich als Addition von Spezialwissen erzeugt wird und die Anleitung zum ärztlichen Handeln zunehmend in den Hintergrund tritt. Dem gegenüber haben sich durch die Veränderung des Krankheitsspektrums, die Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung, die Zunahme von Umweltbelastungen und die Veränderung von Lebensstilen mit zum Teil gesundheitsschädigendem Verhalten, die Aufgaben des Arztes und die Anforderungen an die Indikationsstellung für ärztliches Handeln erheblich geändert.
Während es vor diesem Hintergrund in vielen westlichen Ländern gelang, das Fach Allgemeinmedizin an den Universitäten zu institutionalisieren, ist die allgemeinmedizinische Lehre und Forschung an den Medizinischen Fakultäten in Deutschland nicht flächendeckend etabliert. Sie ist nur an wenigen Standorten als selbständiger Bereich vertreten. Der weitaus größte Teil der allgemeinmedizinischen Lehre wird in Form von teilweise unbezahlten Lehraufträgen getragen. So werden derzeit die Studierenden lediglich im Rahmen von Reformmodellen, ansonsten jedoch nur marginal mit spezifischen Fragestellungen der Allgemeinmedizin konfrontiert, einer Fachdisziplin, in deren Mittelpunkt die lebensbegleitende hausärztliche Betreuung von Menschen jeden Alters bei jeder Art der Gesundheitsstörung steht, unter Berücksichtigung der biologischen, psychischen und sozialen Dimensionen ihrer gesundheitlichen Leiden, Probleme oder Gefährdungen. Auch in der medizinischen Forschung ist die Allgemeinmedizin ein bislang vernachlässigtes Gebiet.
Der Wissenschaftsrat hält sowohl den Umfang als auch die bisherige Form der lnstitutionalisierung der Allgemeinmedizin für nicht ausreichend. Er erachtet eine flächendeckende Etablierung der allgemeinmedizinischen Lehre an allen Medizinischen Fakultäten und Hochschulen für erforderlich. um Allgemeinmedizin zu einem verbindlichen Bestandteil der universitären Ausbildung werden zu lassen. Dabei sollen die Studierenden die patientenzentrierte Integration der medizinischen, psychischen und sozialen Hilfen im Krankheitsfall, auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, erlernen, ebenso wie die medizinische Kompetenz zur Entscheidung über das Hinzuziehen anderer Ärzte und Angehöriger von Fachberufen im Gesundheitswesen. Er empfiehlt, die allgemeinmedizinische Lehre in die klinische Phase des Medizinstudiums zu integrieren. Sie sollte dabei vorzugsweise in Form eines zweisemestrigen Kurses (2 SWS) zur Vermittlung allgemeinmedizinischer Grundlagen an jeder Medizinischen Fakultät bzw. Hochschule als Pflichtveranstaltung für die Studierenden angeboten werden (möglichst im achten bis zehnten Semester).
Da der intensive Kontakt des Studierenden mit einem Lehrarzt (Verhältnis 1 : 1) in besonderer Weise geeignet ist, primärärztliche Fähigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, sollte neben dem Kurs ein mindestens einwöchiges Blockpraktikum in Form eines Aufenthaltes in einer allgemeinmedizinischen Praxis als Querschnittspraktikum treten, gekoppelt mit der Betreuung eines Patienten und dessen Familie gemeinsam mit einem Allgemeinarzt für die Dauer eines Semesters (Längsschnittpraktikum). Alternativ sollte die Möglichkeit zu einem zweiwöchigen Praktikum (Querschnittspraktikum) eröffnet werden. Darüber hinaus wird ein Praktikum der Berufsfelderkundung als Pflichtveranstaltung empfohlen, dessen zeitliche Integration in die vorklinische Phase der Ausbildung als möglich und sinnvoll angesehen wird.
Die Notwendigkeit der flächendeckenden Einbindung der Allgemeinmedizin in den verbindlichen Lehrkanon für Studierende der Humanmedizin bedingt, daß an jeder Medizinischen Fakultät oder Hochschule ein allgemeinmedizinischer Lehrbereich eingerichtet werden muß, um die Inhalte der Allgemeinmedizin in Form, Umfang und Qualität angemessen vermitteln zu können. Die allgemeinmedizinische Lehre sollte sowohl von den ärztlichen Mitarbeitern dieses Lehrbereichs unter Führung eines Bereichsleiters, von Lehrbeauftragten, niedergelassenen Allgemeinärzten sowie von einem Netz von Lehrpraxen zur Gewährung von Hospitationsmöglichkeiten geleistet werden. In dem raschen Aufbau eines bundesweiten Lehrpraxennetzes sieht der Wissenschaftsrat bei den Medizinischen Fakultäten eine der Gewinnung und Bereitstellung von Lehrkrankenhäusern vergleichbare Pflicht. In diesem Zusammenhang wird auch empfohlen, daß ein Teil der externen Plätze zur Absolvierung des Praktischen Jahrs (einschließlich des dafür vorgesehenen Budgets) zur Durchführung eines PJ-Tertials in Allgemeinpraxen eingesetzt werden kann.
Die allgemeinmedizinische Forschung muß hingegen nach Auffassung des Wissenschaftsrates vorläufig nicht allerorts in gleichem Maße Ressourcen vorfinden. Vielmehr sollten sich in einem offenen Wettbewerb an unterschiedlichen Standorten in Deutschland allgemeinmedizinische Forschungszentren herausbilden, analog zu anderen Schwerpunktbildungen im klinischen Bereich. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, den Prozeß der Etablierung allgemeinmedizinischer Forschungsschwerpunkte an ausgewählten Standorten mittels einer Anschubfinanzierung über spezifische Programme gezielt zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird die Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Vorbereitung eines Förderschwerpunktes für die Allgemeinmedizin im Rahmen des Forschungsprogramms "Gesundheitsforschung 2000" ausdrücklich begrüßt.