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C. Zusammenfassung
Der Fortschritt der
Medizin innerhalb des naturwissenschaftlich-technischen Paradigmas
und die damit einhergehende Spezialisierung haben dazu geführt,
daß eine Gesamtübersicht über das medizinische
Wissen und seine Anwendung in der Ausbildung von Ärzten
vielfach lediglich als Addition von Spezialwissen erzeugt wird
und die Anleitung zum ärztlichen Handeln zunehmend in den
Hintergrund tritt. Dem gegenüber haben sich durch die Veränderung
des Krankheitsspektrums, die Verschiebung der Altersstruktur
der Bevölkerung, die Zunahme von Umweltbelastungen und die
Veränderung von Lebensstilen mit zum Teil gesundheitsschädigendem
Verhalten, die Aufgaben des Arztes und die Anforderungen an die
Indikationsstellung für ärztliches Handeln erheblich
geändert.
Während es vor diesem Hintergrund in vielen westlichen Ländern
gelang, das Fach Allgemeinmedizin an den Universitäten zu
institutionalisieren, ist die allgemeinmedizinische Lehre und
Forschung an den Medizinischen Fakultäten in Deutschland
nicht flächendeckend etabliert. Sie ist nur an wenigen Standorten
als selbständiger Bereich vertreten. Der weitaus größte
Teil der allgemeinmedizinischen Lehre wird in Form von teilweise
unbezahlten Lehraufträgen getragen. So werden derzeit die
Studierenden lediglich im Rahmen von Reformmodellen, ansonsten
jedoch nur marginal mit spezifischen Fragestellungen der Allgemeinmedizin
konfrontiert, einer Fachdisziplin, in deren Mittelpunkt die lebensbegleitende
hausärztliche Betreuung von Menschen jeden Alters bei jeder
Art der Gesundheitsstörung steht, unter Berücksichtigung
der biologischen, psychischen und sozialen Dimensionen ihrer
gesundheitlichen Leiden, Probleme oder Gefährdungen. Auch
in der medizinischen Forschung ist die Allgemeinmedizin ein bislang
vernachlässigtes Gebiet.
Der Wissenschaftsrat hält sowohl den Umfang als auch die
bisherige Form der lnstitutionalisierung der Allgemeinmedizin
für nicht ausreichend. Er erachtet eine flächendeckende
Etablierung der allgemeinmedizinischen Lehre an allen Medizinischen
Fakultäten und Hochschulen für erforderlich. um Allgemeinmedizin
zu einem verbindlichen Bestandteil der universitären Ausbildung
werden zu lassen. Dabei sollen die Studierenden die patientenzentrierte
Integration der medizinischen, psychischen und sozialen Hilfen
im Krankheitsfall, auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit,
erlernen, ebenso wie die medizinische Kompetenz zur Entscheidung
über das Hinzuziehen anderer Ärzte und Angehöriger
von Fachberufen im Gesundheitswesen. Er empfiehlt, die allgemeinmedizinische
Lehre in die klinische Phase des Medizinstudiums zu integrieren.
Sie sollte dabei vorzugsweise in Form eines zweisemestrigen Kurses
(2 SWS) zur Vermittlung allgemeinmedizinischer Grundlagen an
jeder Medizinischen Fakultät bzw. Hochschule als Pflichtveranstaltung
für die Studierenden angeboten werden (möglichst im
achten bis zehnten Semester).
Da der intensive Kontakt des Studierenden mit einem Lehrarzt
(Verhältnis 1 : 1) in besonderer Weise geeignet ist, primärärztliche
Fähigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, sollte neben
dem Kurs ein mindestens einwöchiges Blockpraktikum in Form
eines Aufenthaltes in einer allgemeinmedizinischen Praxis als
Querschnittspraktikum treten, gekoppelt mit der Betreuung eines
Patienten und dessen Familie gemeinsam mit einem Allgemeinarzt
für die Dauer eines Semesters (Längsschnittpraktikum).
Alternativ sollte die Möglichkeit zu einem zweiwöchigen
Praktikum (Querschnittspraktikum) eröffnet werden. Darüber
hinaus wird ein Praktikum der Berufsfelderkundung als Pflichtveranstaltung
empfohlen, dessen zeitliche Integration in die vorklinische Phase
der Ausbildung als möglich und sinnvoll angesehen wird.
Die Notwendigkeit der flächendeckenden Einbindung der Allgemeinmedizin
in den verbindlichen Lehrkanon für Studierende der Humanmedizin
bedingt, daß an jeder Medizinischen Fakultät oder
Hochschule ein allgemeinmedizinischer Lehrbereich eingerichtet
werden muß, um die Inhalte der Allgemeinmedizin in Form,
Umfang und Qualität angemessen vermitteln zu können.
Die allgemeinmedizinische Lehre sollte sowohl von den ärztlichen
Mitarbeitern dieses Lehrbereichs unter Führung eines Bereichsleiters,
von Lehrbeauftragten, niedergelassenen Allgemeinärzten sowie
von einem Netz von Lehrpraxen zur Gewährung von Hospitationsmöglichkeiten
geleistet werden. In dem raschen Aufbau eines bundesweiten Lehrpraxennetzes
sieht der Wissenschaftsrat bei den Medizinischen Fakultäten
eine der Gewinnung und Bereitstellung von Lehrkrankenhäusern
vergleichbare Pflicht. In diesem Zusammenhang wird auch empfohlen,
daß ein Teil der externen Plätze zur Absolvierung
des Praktischen Jahrs (einschließlich des dafür vorgesehenen
Budgets) zur Durchführung eines PJ-Tertials in Allgemeinpraxen
eingesetzt werden kann.
Die allgemeinmedizinische Forschung muß hingegen nach Auffassung
des Wissenschaftsrates vorläufig nicht allerorts in gleichem
Maße Ressourcen vorfinden. Vielmehr sollten sich in einem
offenen Wettbewerb an unterschiedlichen Standorten in Deutschland
allgemeinmedizinische Forschungszentren herausbilden, analog
zu anderen Schwerpunktbildungen im klinischen Bereich. Der Wissenschaftsrat
empfiehlt, den Prozeß der Etablierung allgemeinmedizinischer
Forschungsschwerpunkte an ausgewählten Standorten mittels
einer Anschubfinanzierung über spezifische Programme gezielt
zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird die Initiative
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Vorbereitung
eines Förderschwerpunktes für die Allgemeinmedizin
im Rahmen des Forschungsprogramms "Gesundheitsforschung
2000" ausdrücklich begrüßt. |