Neue Antikoagulantien - AKdÄ antwortet DGN/DSG
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
nur diejenigen unter Ihnen, die am Listserver Allgemeinmedizin teilnehmen, kennen die Hintergründe einer im wahrsten Sinne des Wortes „interessanten“ Auseinandersetzung, bei der es um den von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) publizierten „Leitfaden zur oralen Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern“ geht.
Dieser Leitfaden, der bereits vor geraumer Zeit als DEGAM-Benefit verschickt wurde und dieser Nachricht noch einmal anhängt, gibt auf der Grundlage wissenschaftlicher Belege Empfehlungen zur Behandlung des Vorhofflimmern und zum Umgang mit den sog. neuen Antikoagulantien wie Dabigatran (Pradaxa®) oder Rivaroxaban (Xarelto®).
Die Stellungnahme aber passte einigen Kollegen nicht, die seit Jahren besonders durch ihre ausgiebigen Verflechtungen mit pharmazeutischen Unternehmen aufgefallen sind.
Am 18. Januar veröffentlichten die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Schlaganfallgesellschaft (DSG) eine gemeinsame Presseerklärung, in der das AkdÄ-Papier kritisiert wird.
Das Pikante an der ganzen Angelegenheit sind nicht nur die heftigen Interessenkonflikte der Verfasser dieser Presseerklärung, sondern auch, dass der federführende Autor, Hans-Christoph Diener (Leiter der Neurologie am Universitätsklinikum Essen) – man höre und staune – auch außerordentliches Mitglied der AkdÄ ist. Auf der Grundlage dieser Mitgliedschaft hätte man vielleicht erwarten können, dass ein solcher Dissens primär innerhalb der Kommission diskutiert wird. Aber nein, Herr Diener hielt es für angebracht, mit seinen Meinungen zunächst die Presse zu bedenken.
In ihrer jetzt publizierten Antwort (s. Anlage) geht die AkdÄ auf die Kritikpunkte im Einzelnen ein:
- Änderungen in den Empfehlungen zum Einsatz von Dabigatran und Rivaroxaban ergeben sich aus Sicht der AkdÄ nicht.
- Die AKdÄ empfiehlt weiterhin, zur Thromboembolieprophylaxe bei nicht valvulärem Vorhofflimmern in erster Linie Vitamin-K-Antagonisten einzusetzen – auch nach der Zulassung von Apixaban (Eliquis®) in dieser Indikation.
Der am Ende des AkdÄ-Briefes geäußerten Bitte, das „Anschreiben mit der Anlage auf der Homepage der DGN und der DSG einzustellen“ ist bislang nicht entsprochen worden. Mal sehen ob die Herren nicht nur Ihre einkömmlichen Beziehungen zur Industrie pflegen, sondern auch noch etwas Mumm in den Knochen haben.
Herzliche Grüße
Michael M. Kochen
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