DEGAM-Positionspapier zur ärztlichen Suizidassistenz

01. September 2022

Bis Ende Februar 2020 war der assistierte Suizid in Deutschland strafbar. Dagegen hatten Betroffene, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte / Ärztinnen geklagt. 2020 entscheid das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig sei. Eine gesetzliche Neuregelung ist absehbar, entsprechende (fraktionsübergreifende) Gesetzentwürfe liegen vor.

In einem neuen Positionspapier hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) auf die hausärztliche Perspektive in der Suizidassistenz hingewiesen – denn Menschen mit Sterbewunsch wenden sich häufig an ihre Hausärztin / an ihren Hausarzt.

In dem Positionspapier hat die DEGAM verschiedene Ziele für die ärztliche Suizidassistenz formuliert: niedrigschwellige Beratung bzw. Thematisierung in der Hausarztpraxis; Weiterbildungsangebote für Hausärztinnen und Hausärzte zur Reflektion der eigenen Werte und Haltungen; Stärkung der sprechenden Hausarztmedizin bzw. Stärkung der entsprechenden Rahmenbedingungen; Schutz der sterbewilligen Patientinnen und Patienten vor Defiziten auf gesellschaftlicher Ebene (Stichwort Pflegemangel!); Förderung von Hausärztinnen und Hausärzten als Lotsen im Gesundheitssystem zur Intensivierung von Suizidpräventionsstrategien.

Das Positionspapier zur hausärztlichen Rolle beim assistierten Suizid finden Sie hier

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