Potenziale der ePA stärker nutzen

03. März 2023

Nutzerfreundlich, gut strukturiert, bestmöglicher Datenschutz und für wissenschaftliche Nutzung geeignet – so sollte die elektronische Patientenakte (ePA) konzipiert sein, um ihr volles Potenzial in der Hausarztpraxis entwickeln zu können. Davon ist die jetzige Version allerdings noch deutlich entfernt, hält die DEGAM in einem neuen Positionspapier fest. Darin kritisiert die DEGAM das bisherige Zugangs- und Nutzungskonzept als wenig praxistauglich. Gleichzeitig werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht.

Kluge digitale Lösungen benötigt

In der Hausarztmedizin von morgen kann die ePA an zentraler Stelle stehen: Angesichts der zunehmenden Spezialisierung in der Medizin ist es heute wichtiger denn je, dass die Hausärztinnen und Hausärzte als zentrale Instanz den Überblick über alle Behandlungsschritte bei anderen Fachdisziplinen behalten. „Theoretisch eignet sich die ePA sehr gut dafür, die medizinische Versorgung zu verbessern: alle relevanten Patientendaten werden an einer Stelle zusammengeführt und stehen auch im Notfall sofort zur Verfügung. Praktisch werden diese Vorteile momentan jedoch nicht eingelöst“, sagt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM.

In ihrem Positionspapier listet die DEGAM konkrete Verbesserungsvorschläge auf: strukturierte Datenübertragung (aus und in die hausärztliche Praxissoftware), um Daten nicht manuell übertragen zu müssen; standardisierte Ablage mit Filter-, Sortier- und Suchmöglichkeiten für mehr Übersichtlichkeit; einheitlicher Startbildschirm für die wichtigsten Informationen etc. Das oft kontrovers diskutierte Thema Datensicherheit und -schutz spielt im DEGAM-Positionspapier ebenfalls eine wichtige Rolle: Um unbefugte Zugriffe auf die ePA zu verhindern, muss es ein höchstmögliches Schutzkonzept geben sowie klare Haftungsregelungen und Sanktionen für möglichen Datenmissbrauch. Klar ist für die DEGAM auch, dass die Patientinnen und Patienten im Rahmen ihres Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung dauerhaft die Verfügungsgewalt über alle personenbezogenen Gesundheitsdaten, die in der ePA zusammengefasst sind, haben müssen.

Wissenschaftlich begleiten und auswerten

Im Positionspapier setzt sich die DEGAM auch mit Regelungen zur wissenschaftlichen Begleitung der ePA sowie mit der Auswertung von Patientendaten zur wissenschaftlichen Nutzung auseinander und spricht sich für rechtsverbindliche und praktikable Regeln zur wissenschaftlichen Auswertung der Daten aus: „Es ist sinnvoll, die Nutzung der ePA wissenschaftlich zu begleiten. Damit können Rückschlüsse auf bestehende Barrieren oder Umsetzungsdefizite gezogen werden. So lässt sich die ePA für die Zukunft weiterentwickeln, damit sie nicht weitere zwei Jahre nahezu ungenutzt bleibt“, kommentiert Pascal Nohl-Deryk, Sprecher der Sektion Digitalisierung der DEGAM, in der das Positionspapier federführend erarbeitet wurde.

Zum Positionspapier: https://bit.ly/41GUqqy

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