Zweckentfremdung von Leitlinienempfehlungen

20. Dezember 2022

Die Klosterfrau Healthcare Group, die das pflanzliche Hustenpräparat "Bronchicum" vertreibt, und die Firma Bionorica, die das Präparat "Bronchipret" für Husten vermarktet, machen derzeit in Zeitschriften, die von vielen Hausärzt:innen gelesen werden, und im Internet Werbung mit der Aussage „Leitlinienempfehlung der DEGAM S3 Leitlinie“. Diese Aussage wird in einem selbst kreierten Siegel dargestellt.

Das Autorenteam der Leitlinie Akuter und chronischer Husten möchte klarstellen, dass in der S3-Leitlinie keine Therapieempfehlungen für pflanzliche oder andere Hustensäfte gegeben werden. Weder gibt es eine Leitlinienempfehlung im engeren Sinne, noch wird im Leitlinientext eine Empfehlung zur Verordnung formuliert. Genau das Gegenteil einer solchen Empfehlung wird im evidenzbasierten Statement 5.10 festgestellt: „Der akute Husten im Rahmen eines Atemwegsinfektes bei erwachsenen Patienten klingt auch ohne medikamentöse Behandlung ab.“ Dieses Statement hat einen Evidenzgrad 1 und wurde mit einem 100%igen Konsens verabschiedet. Die begründende Evidenz für diese Aussage wird in der LL aufgeführt.

Im weiteren Leitlinientext wird formuliert, dass mehrere pflanzliche Präparate zwar einen formal statistisch relevanten Unterschied im Hustenverlauf zeigen. Dieser ist allerdings klinisch nicht relevant. Eine Empfehlung, diese Medikamente zu verordnen oder Patient:innen den Kauf zu empfehlen, findet sich in der Leitlinie nicht.

Wir hoffen, dass die irreführende Werbung das Verordnungsverhalten nicht beeinflusst und möchten darum bitten, uns in Kenntnis zu setzen, wenn andernorts weitere Pharmawerbung auffällt, die mit unseren Leitlinien wirbt.

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