Sektionsrundschreiben April 2015
Liebe Mitglieder der DEGAM-Sektion Fortbildung,
in meinem letzten Rundschreiben hatte ich vom Projekt der Schleswig-Holsteiner Landesärztekammer berichtet, in Zusammenarbeitung mit der Kieler Abteilung für Allgemeinmedizin hausärztliche Praxis-Hospitationen voranzutreiben und auszuwerten. In der Zwischenzeit hatte ich Gelegenheit, mit Frau Diehl von der KBV zu telefonieren. Auch in der KBV teilt man unsere Bedenken hinsichtlich der geforderten Ausführlichkeit und des Umfanges des von der Bundesärztekammer ausgearbeiteten Projektes zu einem kollegialen Peer-Review http://tinyurl.com/opstrqn und http://tinyurl.com/lylwxfs
Kein Wunder - schließlich vertritt die KBV niedergelassene ÄrztInnen. Allein die selbständige Arbeit in der eigenen Praxis stellt ja schon eine Hürde dar - das Verlassen der eigenen Praxis, um eine andere Praxis zu besuchen, bedeutet ja einen Einnahmeverlust. Deshalb - und weil wir die Ängste, die ausgelöst werden dadurch, dass jemand Fremdes in die intime Arzt-Patienten-Begegnung eindringt, nicht unterschätzen, bleiben wir mit unserem Projekt der hausärztlichen Praxis-Hospitation auf dem Boden und beschränken uns auf eine Art Benimm-Regeln: http://www.degam.de/praxishospitation.html
Frau Diehl schrieb mir nach unserem Telefonat:
"Wir haben in unserem Telefonat die Einschätzung geteilt, dass die konkrete Umsetzung von PR im ambulanten Bereich, vom "setting", also der Fachrichtung, dem Leistungsspektrum, der Art des Patientenkontaktes etc. abhängt. Für alle Fachgruppen gleichermaßen besteht die Herausforderung, den Praxisausfall für die Zeit der Abwesenheit wegen eines PR zu kompensieren. Daher sollten Aufwand und Kosten für eine entsprechende PR-Ausbildung nicht zu hoch sein und den Vorkenntnissen der Teilnehmer angemessen (Beispiel: kommunikative und kollegiale Feedback-Kompetenzen erwerben die meisten Teilnehmer von QZ bereits durch ihre Teilnahme dort. Wer Moderator oder sogar QZ-Tutor ist verfügt über selbige in einem hohem Maß). Nach meiner Auffassung sollte aber Wert darauf gelegt werden, dass selbige Kompetenzen tatsächlich vorhanden sind, um die Bedeutung von Wertschätzung etc. zu betonen und Peer Review nicht beliebig werden zu lassen."
Die KBV hat jetzt eigene Empfehlungen zum kollegialen Peer Review verfasst: http://www.kbv.de/media/sp/Empfehlungen_zu_Peer_Review_Verfahren_in_der_vertragsaerztlichen_Versorgung.pdf
In einem Überblick: http://www.kbv.de/html/10848.php
M. E. sind auch die Anforderungen in diesen Empfehlungen noch viel zu hoch und formalisiert. Das sah in einem entsprechenden Vorgespräch offensichtlich auch unser DEGAM-Kollege Thomas Maibaum aus Rostock.
Er regte an, unser DEGAM-Konzept mit in die KBV-Broschüre aufzunehmen.
Ich sehe hierin eine gute Gelegenheit, unser Konzept auch über den Kreis unserer eigenen Fachgesellschaft hinaus bekannt zu machen - und schlage vor, unser DEGAM-Manual
http://www.degam.de/files/Inhalte/Degam-Inhalte/Sektionen_und_Arbeitsgruppen/Sektion_Fortbildung/Praxishospitationen/DEGAM-Manual_Hospitationen_final.pdf mit folgendem Begleit-Text in die KBV-Broschüre zu integrieren:
"Die persönliche, oft viele Jahre bestehende Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patient/in stellt ein wesentliches Element hausärztlicher Tätigkeit dar. Gerade die Individualität dieser Beziehung ist die Basis für eine erfolgreiche Arbeit. In der Abgeschlossenheit der persönlichen Beziehung kann aber auch die Gefahr stecken, dass die Beteiligten sich nicht weiter einwickeln und "einrosten". - Der Blick über den Gartenzaun kann hier sehr hilfreich sein. Hausärztinnen und Hausärzte sind es aber häufig nicht gewöhnt, dass ihnen jemand bei der Arbeit zuschaut. Der Besuch von Fremden kann Ängste auslösen. Zudem bedeutet das Verlassen der eigenen Praxis für einen halben oder ganzen Tag einen Einnahmeverlust und damit eine zusätzliche Hürde für hausärztliche Praxis- Hospitationen.
Aus diesem Grund unterscheidet sich das DEGAM-Konzept für hausärztliche Praxis-Hospitationen wesentlich von den viel stärker formalisierten und aufwändigeren Konzepten von Bundesärztekammer und KBV insofern, als wir im Wesentlichen im Prozess der gegenseitigen Begegnung eine Qualität an sich sehen und keine weiteren Bedingungen für hausärztliche Praxis-Hospitationen formuliert haben als eine Art Benimm-Regeln (Selbstverpflichtung zur Nicht-Einmischung in die Arzt-Patient-Interaktion und zu einem kollegialen, Wert schätzenden Feedback".
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen, ob ihr mit diesem Text sowie generell der Aufnahme unseres Konzeptes in die KBV-Broschüre einverstanden seid.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Unser Sektions-Mitglied Stefan Zutz teilte mir mit, dass in Mecklenburg-Vorpommern auch die Hospitierten mit Fortbildungs-Punkten bedacht werden. Bitte fragt bei euren Landesärztekammern nach und meldet mir, was ihr heraus bekommen habt. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Schließlich wiederhole ich noch einmal meine im Sektionsschreiben vom Dezember versenden Bitten:
- setzt euch auf Ebene eurer regionalen/Landes-KV dafür ein, dass die Fortbildungs-Pflichten für die DMPs auch zusammengefasst erledigt werden können - und dass es keine gesonderten Pflichtfortbildungen für Astma, COPD, Depression, Demenz, Diabetes, KHK, Kreuzschmerzen etc. geben muss.
- meldet mir bitte persönlich, welche Fortbildungspflichten es in eurem Bundesland/KV-Bezirk gibt. Bislang habe ich Rückmeldungen aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt erhalten
- Schaltet euch ein in den Fortbildungsausschüssen der Landesärztekammern und verhindert, dass es Umformulierungen in den Landes-Fortbildungs-Satzungen im Sinne von "Unabhängig von wirtschaftlichen Interessen" an Stelle von "frei von wirtschaftlichen Interessen" gibt. In Hessen wurde bereits der "frei von wirtschaftlichen Interessen" zugunsten von "unabhängig von" aufgegeben . Mit dieser Aufweichung wird die bisher leider schon geübte Praxis der Kammern, Fortbildungen mit wirtschaftlichen Interessen (Sponsoring) anzuerkennen, zukünftig legitimiert. Da eine "Unabhängigkeit von" eindeutig schwerer zu prüfen ist als eine "Freiheit von", würden nach einer entsprechenden Satzungsänderung die Kammern noch weniger als bisher in der Lage sein, Anträge auf Anerkennung von Fortbildungen sachgerecht zu beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Egidi
Sprecher DEGAM-Sektion Fortbildung