Sektions-Rundschreiben Dezember 2014
Liebe Mitglieder der DEGAM-Sektion Fortbildung,
aktuell beschäftigt sich die Sektion vorrangig mit den beiden folgenden Themen:
- Fortbildungspflichten und
- Interessenkonflikte in Fortbildungen
Wir hatten ja den Gemeinsamen Bundesausschuss angeschrieben und unsere Sorge geäußert, dass, wenn weitere DMPs eingeführt werden sollen, zusätzliche Pflichtfortbildungen auf uns HausärztInnen zukommen werden - und dass eine zunehmende Anzahl inhaltlicher Vorgaben für diese Fortbildungen letzten Endes die Breite und erforderlicher Varianz hausärztlicher Fortbildung zerstören könnte.
Kürzlich haben wir Antwort vom G-BA bekommen: man sieht durchaus die Möglichkeit, mehrere DMP-Fortbildungsverpflichtungen in einer Fortbildung abzuhandeln, verweist aber hinsichtlich der Umsetzung auf die Kompentenz der "Gemeinsamen Einrichtungen". Diese aus VertreterInnen der KVen und der Kassen zusammengesetzten Gremien agieren auf Ebene der regionalen KV-Bezirke und haben die Befugnis, die Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der DMPs und der entsprechenden Fortbildungspflichten zu bestimmen. Real ist es ohnehin so, dass von Landes-KV zu Landes-KV die Fortbildungsverpflichtungen höchst unterschiedlich formuliert und überwacht werden - von völligem laissez faire ohne jede Kontrolle bis hin zur Verpflichtung, jedes Thema einzeln nachzuweisen.
An dieser Stelle erfolgt mein erster Aufruf von dreien an alle Mitglieder der Fortbildungssektion:
1. setzt euch auf Ebene eurer regionalen/Landes-KV dafür ein, dass die Fortbildungs-Pflichten für die DMPs auch zusammengefasst erledigt werden können - und dass es keine gesonderten Pflichtfortbildungen für Astma, COPD, Depression, Demenz, Diabetes, KHK, Kreuzschmerzen etc. geben muss.
Bei der Hamburger Sektionssitzung wurde gefragt, welche Fortbildungsverpflichtungen es neben den DMPs zusätzlich in hausärztlichen Selektiv- und Add-on- sowie in weiteren Zusatz-Verträgen gibt.
An dieser Stelle meine zweite Bitte an Alle:
2. meldet mir bitte persönlich, welche Fortbildungspflichten es in eurem Bundesland/KV-Bezirk gibt.
Vorletztes Jahr hatten wir uns bei der Sektionssitzung in Rostock mit der Musterfortbildungsordnung der Bundesärztekammer befasst:
Darin heißt es unter § 8, Voraussetzung für die Anerkennung einer Fortbildung sei, dass die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen seien. Unser seinerzeitiger Versuch, im Deutschen Senat für Ärztliche Fortbildung eine eindeutige Konkretisierung der Kriterien für die entsprechende Transparenz formuliert zu bekommen, war nicht erfolgreich.
Jetzt droht auf Länderebene bei Überarbeitung der Fortbilungs-Satzungen Ungemach:
In Hessen wurde bereits der "frei von wirtschaftlichen Interessen" zugunsten von "unabhängig von" aufgegeben . Mit dieser Aufweichung wird die bisher leider schon geübte Praxis der Kammern, Fortbildungen mit wirtschaftlichen Interessen (Sponsoring) anzuerkennen, zukünftig legitimiert. Da eine "Unabhängigkeit von" eindeutig schwerer zu prüfen ist als eine "Freiheit von", würden nach einer entsprechenden Satzungsänderung die Kammern noch weniger als bisher in der Lage sein, Anträge auf Anerkennung von Fortbildungen sachgerecht zu beurteilen.
An dieser Stelle darum mein dritter Aufruf an Alle:
3. Schaltet euch ein in den Fortbildungsausschüssen der Landesärztekammern und verhindert, dass es Umformulierungen in den Landes-Fortbildungs-Satzungen im Sinne von "Unabhängig von wirtschaftlichen Interessen" an Stelle von "frei von wirtschaftlichen Interessen" gibt.
Ihr seht: die Sektion lebt davon, wie sich ihre Mitglieder vor Ort engagieren.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Erfolg bei unseren Aktivitäten.
Günther Egidi
Sprecher der DEGAM-Sektion Fortbildung