Neue S2k-Leitlinie zur klimabewussten Verordnung von Inhalativa veröffentlicht

09. Februar 2024

Der Klimawandel ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit – auch im Gesundheitswesen, das in Deutschland mit rund 5 Prozent zu den entscheidenden Treibern der CO2-Emissionen gehört. Im hausärztlichen Bereich verursacht die Verordnung von Medikamenten den größten CO2-Fußabdruck. Dabei sind es insbesondere inhalative Arzneimittel (Dosieraerosole), die aufgrund der verwendeten Treibmittel am schädlichsten für das Klima sind. Es gibt aber etablierte Alternativen: Inhalatoren, die den Wirkstoff in Pulverform beinhalten.

Alle Inhalativa werden vor allem bei Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD) verordnet – also bei Krankheitsbildern, die durch den Klimawandel bzw. seine Ursachen (zum Beispiel Feinstaubbelastung) begünstigt werden. Ein problematischer Kreislauf, denn Asthma bronchiale und COPD nehmen nach wie vor zu.

Neue S2k-Leitlinie der DEGAM veröffentlicht

Um den CO2 -Fußabdruck im Gesundheitswesen zu reduzieren, hatte die DEGAM im Sommer zunächst eine S1-Handlungsempfehlung für die ärztliche Praxis zu Dosieraerosole vs. Pulverinhalatoren veröffentlicht. Im Januar 2024 folgte dann die wissenschaftliche Aufwertung der Leitlinie als S2k-Leitlinie. Auch in der neuen S2k-Leitlinie lautet die wichtigste Botschaft:

Für die meisten Patientengruppen bieten sich Pulverinhalatoren gleichermaßen an – mit einem klaren Vorteil in der Klimabilanz. Dazu gibt die neue Leitlinie konkrete Hilfestellungen für die ärztliche Praxis: Die vorhandene Evidenz zur Entscheidung zwischen Pulverinhalatoren und Dosieraerosolen wird zusammengefasst und der Aspekt des Klimaschutzes durch Treibmittel explizit aufgegriffen.

Neben Ärztinnen und Ärzten werden mit der Leitlinie auch alle anderen Gesundheitsfachberufe (wie zum Beispiel Apothekerinnen und Apotheker) angesprochen, die in der Beratung von Betroffenen tätig sind.

Die Leitlinie „Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln“ finden Sie hier.

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