Änderung der Approbationsordnung endlich konsequent umsetzen

12. Februar 2021

In den nächsten Wochen wird im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) entschieden. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) begrüßt ausdrücklich die Hinwendung zu einem kompetenz- und wissenschaftsbasierten Studium. Als Grundlage dient der über Jahre entwickelte Masterplan Medizinstudium 2020, der insbesondere auch eine Stärkung des Fachs Allgemeinmedizin vorsieht. Diagnostik und Therapie werden zunehmend ambulant erfolgen und bestehende Grenzen zwischen Disziplinen, Sektoren sowie Berufsgruppen müssen überwunden werden. Eine entsprechende Weiterentwicklung des Medizinstudiums ist dringend notwendig. Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig die hausärztliche Versorgung in unserem Gesundheitssystem ist.

„Seit knapp zehn Jahren wird an einer Aufwertung der Allgemeinmedizin im Studium gearbeitet, um dem Hausärztemangel zu begegnen. Auf den letzten Metern versuchen Interessengruppen, das mit teils fadenscheinigen Argumenten und Berechnungen aufzuhalten. Dabei ist im Grunde alles beschlossen und eine Umsetzung dringend erforderlich und vor allem auch leistbar“, zeigt sich DEGAM- Präsident Prof. Martin Scherer kritisch gegenüber Taktikspielchen und ergänzt: „Es gibt einen breiten politischen Konsens. Die DEGAM fordert nachdrücklich die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.“

Einzelne Maßnahmen sollen die Ausbildung der Studierenden in Bezug auf diese wichtige Versorgungsebene verbessern. So ist zum Beispiel eine longitudinale Verankerung (vom ersten bis zum letzten Semester) des Faches im Studium vorgesehen. Bereits jetzt gibt es umfangreiche Erfahrungen mit der longitudinalen Verankerung der Allgemeinmedizin in verschiedenen Modellstudiengängen.

Außerdem ist vorgesehen, dass jeder Studierende für sechs Wochen in von Seminaren begleiteten Blockpraktika in Hausarztpraxen die Möglichkeit bekommt, das gesamte Spektrum der ambulanten Primärversorgung kennenzulernen. Die Durchführung der aktuell bereits stattfindenden, zweiwöchigen Blockpraktika in der Allgemeinmedizin gelingt seit zwölf Jahren ohne Probleme. Da die Studierenden derzeit zusätzlich auch noch vier Wochen in der Hausarztmedizin famulieren, ist die DEGAM sicher, dass auch die Umstellung auf 6 Wochen strukturiertes und durch Seminare begleitetes Blockpraktikum unter Wegfall der Pflichtfamulatur gut gelingt. Die Einbeziehung der spezialisierten Hochschulambulanzen und eine „Teilkompensation“ dieses Blockpraktikums stellt an dieser Stelle keine Alternative zu Hausarztpraxen dar, da sie auf die Versorgung besonderer Patientengruppen
spezialisiert sind und somit die Breite der Beratungsanlässe und -konstellationen in der hausärztlichen Versorgungsebene nicht abbilden können.

Die Quartalisierung des Praktischen Jahres (PJ) bietet den Studierenden die Möglichkeit, zwei weitere Fächer vertiefend kennenzulernen. Die Allgemeinmedizin ist als Wahlfach im PJ bereits gut etabliert. Seit Jahren werden bereits an vielen Standorten Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrärzte für das Blockpraktikum und das PJ durchgeführt. Damit ist die Allgemeinmedizin ein Vorreiter auf dem Gebiet der Didaktikschulungen ambulant Lehrender.

Gleiches gilt für die in der Änderung der ÄApprO skizzierten Rahmenbedingungen/Kriterien für Lehrpraxen – auch diese werden bereits seit Jahren an vielen Standorten umgesetzt. Die im Referentenentwurf zur Änderung der ÄApprO vorgesehene Verankerung der Allgemeinmedizin als weiteres Prüfungsfach im M3 (abschließendem Staatsexamen) stellt einen zusätzlichen, wichtigen Eckpunkt dar. In der angestrebten neuen Prüfungsform wird erstmalig sichergestellt, dass die Besonderheiten der ambulanten Versorgung Gegenstand der Prüfungen für alle Studierenden sind.

Die universitäre Allgemeinmedizin sieht sich durch die Vorbereitungen der letzten Jahre gut für die neuen Herausforderungen gerüstet. Klar ist jedoch, dass für die angestrebten Veränderungen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um sowohl die inhaltlichen als auch administrativen Aufgaben zu bewältigen. Die Berechnungen der DEGAM zeigen, dass die Aufwertung der Allgemeinmedizin mit den vorgesehenen Maßnahmen zu moderaten Mehrkosten von 5.940 Euro pro Studierendem für die gesamte Studiendauer führen würde (s. Anlage).

„Das sollte uns die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung der Zukunft schon wert sein“, so Martin Scherer. Wir sind überzeugt, dass durch die vorgesehenen Änderungen die medizinische Ausbildung insgesamt verbessert wird, das Interesse der Studierenden an der Allgemeinmedizin steigt und damit letztlich die zukünftige hausärztliche Versorgung
gesichert ist.

Zur Kostenkalkulation der Änderung der ÄApprO kommen Sie hier.

Pressekontakt:

Dr. Philipp Leson, Pressesprecher
Telefon: 030 – 20 966 98 16
E-Mail: presse@degam.de

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
Schumannstraße 9, 10117 Berlin
Präsident: Prof. Dr. med. Martin Scherer (Hamburg)
www.degam.de

 

Über die DEGAM

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Allgemeinmedizin als anerkannte wissenschaftliche Disziplin zu fördern und sie als Rückgrat der Patientenversorgung weiterzuentwickeln. Die DEGAM ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur wissenschaftlichen Entwicklung der Allgemeinmedizin an den Hochschulen, zur Fort- und Weiterbildung sowie zum Qualitätsmanagement. Sie erarbeitet eigene wissenschaftlich fundierte Leitlinien für die hausärztliche Praxis und beteiligt sich auch an interdisziplinären Leitlinien anderer Fachgesellschaften. Die Aktivitäten der Nachwuchs- und Forschungsförderung sind in der Deutschen Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DESAM) zusammengefasst.

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