Auch DEGAM protestiert gegen Änderungsantrag beim TSVG
Änderungsantrag 28 zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass mittels einer Verordnungsermächtigung neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das Bundesministerium für Gesundheit aufgenommen werden können (§94a SGB V) – unabhängig von den
Entscheidungen des dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dies wiederstrebt dem Grundsatz, medizinische Leistungen auf Basis wissenschaftlicher Evidenz zu beurteilen.
Daher schließt sich die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) der Stellungnahme des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e.V. (DNEbM)
und des Vereins zur Förderung der Technologiebewertung im Gesundheitswesen (HTA.de) vollumfänglich an. „Als wissenschaftliche Fachgesellschaft wollen und müssen wir betonen, dass eine Abkehr von den Prinzipien evidenzbasierter Medizin unkalkulierbare Risiken birgt“, erklärt die Präsidentin Prof. Erika Baum. Klinische Studien und daraus erstellte Nutzenbewertungen bilden eine fundierte Basis für die Entscheidungsfindung des G-BA im Sinne einer sicheren Versorgung aller Patientinnen und Patienten. Das ist nicht nur für uns Hausärztinnen und Hausärzte enorm wichtig.
Die DEGAM hat sich aus den genannten Gründen in einem Brief an den Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, gewandt und ihre Bedenken zum Änderungsantrag Nr. 28 zum Ausdruck gebracht.
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