Organisation der ambulanten hausärztlichen Versorgung in der Corona-Krise

06. Mai 2020

Junge Ärztin in Video-Sprechstunde

Gemeinsame Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland: Zi und DEGAM legen Anforderungspapier zur Organisation der ambulanten hausärztlichen Versorgung in der Corona-Krise vor

Viele Patienten haben in den ersten Wochen der COVID-19- Pandemie notwendige Arztbesuche aus Sorge vor möglichen Infektionen verschoben. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) haben daher Maßnahmen beschrieben, die es Versicherten ermöglichen, wieder angstfrei ihren Hausarzt aufzusuchen.

„Hausärztinnen und Hausärzten kommt in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie eine systemrelevante Rolle zu. Sie betreuen schon jetzt einen Großteil der COVID-19-Patienten
und werden nach der Lockerung der derzeitigen Maßnahmen als erste Ansprechpartner im Gesundheitssystem noch stärker in den Fokus rücken. Gemeinsam mit dem Zi
definieren wir daher die essentiellen Anforderungen an die Organisation der ambulanten hausärztlichen Versorgung für die nächsten Wochen und Monate. Insbesondere sprechen
wir uns gegen Dirigismus aus und fordern die Förderung lokaler Netzwerke sowie den Schutz von Risikopatienten unter Berücksichtigung der Patientenautonomie“, erklärte
DEGAM-Präsident Prof. Dr. Martin Scherer.

„Den aktuell nur noch knapp 22.000 mit dem SARS-Co-2-Virus infizierten Personen, die zu etwa 85 Prozent ambulant ärztlich betreut werden müssen, stehen rund 1,8 Millionen
Menschen gegenüber, die täglich hausärztlich versorgt werden. Deshalb muss die ambulante medizinische Betreuung der COVID-19-Patienten Teil der (haus)ärztlichen
Regelversorgung werden. Die Sorge vor einer COVID-19-Infektion darf nicht zu Unterversorgung der großen Zahl von Patienten, die chronisch erkrankt sind, ein sonstiges
akutes Leiden haben oder eine Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchung benötigen, führen. Maßnahmen wie Infektsprechstunden in Hausarztpraxen und Advance Care
Planning schützen Hochrisikopatienten vor Infektionen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Eine Kernforderung des gemeinsamen Papiers ist die systematische Testung der Patienten unter Risiko und der Gesundheitsberufe. Um das Pandemiegeschehen bei gelockerten
Auflagen kontrollieren zu können, müssten ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung stehen. Je nach Testprogramm und Pandemieverlauf sind nach Berechnungen des Zi etwa
500.000 Tests pro Tag erforderlich, um die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Infizierten und deren Kontaktpersonen in der Bevölkerung sowie die Bewohner von
Pflegeheimen regelhaft zu testen. Durch geeignetes Pooling könnte damit eine noch größere Anzahl von Personen erfasst werden.

Darüber hinaus schlagen Zi und DEGAM eine konsequente Dreiteilung der medizinischen Versorgung vor: Die Versorgung von Patientinnen und Patienten ohne Verdacht auf
COVID-19-Infektion, mit Verdacht auf eine COVID-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson sowie mit bestätigter COVID-19-Infektion. Personen ohne Verdacht auf
eine COVID-19-Infektion erhalten für ihre nicht COVID-bezogenen Beschwerden die Leistungen der Regelversorgung in den von ihnen bisher konsultierten (Hausarzt-)Praxen.
Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson werden nach den geltenden Kriterien getestet. Patienten mit
bestätigter COVID-19-Infektion sollten während der üblicherweise 14-tägigen Quarantäneperiode laufend beobachtet werden. Mit Beginn der Quarantäneperiode
sollte daher unverzüglich der Hausarzt verständigt werden. Wenn dieser die Versorgung nicht leisten kann, besteht für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, einen Arzt
über die Rufnummer 116117 zu finden. Bei der Verlaufsbeobachtung ist je nach vorliegender Symptomatik eine Kombination aus telemedizinischem Monitoring und
persönlichem Kontakt realisierbar.

Die hausärztlichen bilden gemeinsam mit den gebietsärztlichen und psychotherapeutischen ambulanten Versorgungsstrukturen im Rahmen der COVID-19-Pandemie einen Schutzwall für Krankenhäuser. Sie sind entscheidend dafür, die Infektion bis zur anvisierten Immunisierung großer Teile der Bevölkerung durch Impfungen oder durchgemachte Erkrankung zu kontrollieren. In vielen Regionen wird in der ambulanten Versorgung bereits erfolgreich an der Umsetzung der Forderungen gearbeitet.

Hier geht es zum Zi-DEGAM-Papier „Anforderungen an die Organisation der ambulanten hausärztlichen Versorgung während der COVID-19-Pandemie“.

Pressekontakte:

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi)

Salzufer 8, 10587 Berlin
www.zi.de

Daniel Wosnitzka
Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher
Telefon: 030 4005 2449
presse@zi.de


Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Schumannstraße 9, 10117 Berlin
www.degam.de

Dr. Philipp Leson, Pressesprecher DEGAM
Telefon: 030 20 966 98 14
E-Mail: presse@degam.de

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